Kleinere Bäume, Sträucher oder Obstbäume (außerhalb von Naturschutzgebieten) sind oft von der Genehmigungspflicht ausgenommen. Allerdings gibt es regionale Unterschiede. Einige Baumschutzsatzungen schützen auch Obstbäume bestimmter Arten. Es ist ratsam, die lokale Baumschutzverordnung oder einen Fachmann zu konsultieren.