In den meisten Fällen ist eine Genehmigung erforderlich, insbesondere wenn der Baum unter eine Baumschutzsatzung fällt. Diese Regelungen variieren je nach Gemeinde oder Stadt. Häufig sind Bäume ab einem bestimmten Stammumfang oder einer bestimmten Höhe geschützt. Vor der Fällung sollte man sich daher immer bei der zuständigen Behörde erkundigen.