Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Deutschland dürfen Bäume nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar gefällt werden. In dieser Zeit brüten keine Vögel, und der Eingriff in die Natur ist geringer. Ausnahmen sind möglich, wenn Gefahr im Verzug ist, beispielsweise bei umsturzgefährdeten Bäumen.