In Deutschland gibt es keine gesetzlich festgelegte Verpflichtung zur regelmäßigen Treppenhausreinigung. Dennoch wird in Mietverträgen oft geregelt, ob die Reinigungspflicht bei den Mietern liegt oder ob ein professioneller Dienstleister beauftragt wird. In Hamburg ist es üblich, dass Vermieter eine Reinigungsfirma engagieren, um die Sauberkeit sicherzustellen, besonders in größeren Wohnanlagen. Wichtig ist, dass das Treppenhaus in einem Zustand gehalten wird, der die Verkehrssicherheit garantiert und Unfälle durch Verschmutzungen oder glatte Böden verhindert.
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