Die Verantwortung für die Treppenhausreinigung richtet sich nach den Bestimmungen des Mietvertrags. Wenn keine Regelung im Vertrag enthalten ist, liegt die Pflicht beim Vermieter. In Hamburg wird diese Aufgabe häufig an professionelle Reinigungsfirmen übergeben, die regelmäßig und zuverlässig arbeiten. In manchen Fällen teilen sich jedoch die Mieter die Verantwortung und reinigen das Treppenhaus abwechselnd. Entscheidend ist, dass die Zuständigkeit klar festgelegt ist, um Streitigkeiten vorzubeugen.
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