Die Zuständigkeit für die Reinigung von Wegen variiert und ist in der Regel durch kommunale Satzungen geregelt. Oftmals sind Grundstückseigentümer oder Mieter verpflichtet, angrenzende Gehwege sauber zu halten. In Mehrfamilienhäusern wird die Verantwortung häufig über den Mietvertrag oder die Hausordnung geregelt. In einigen Fällen übernimmt auch die Kommune die Wegereinigung, was jedoch in der Regel mit Gebühren verbunden ist. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Gemeinde über die genauen Regelungen zu informieren.