Das Unterlassen der Wegereinigung kann rechtliche Folgen haben, insbesondere wenn dadurch Personen oder Sachen zu Schaden kommen. Wenn beispielsweise eine Person auf einem nicht gestreuten Gehweg ausrutscht und sich verletzt, können Schadensersatzansprüche gegen den Verantwortlichen geltend gemacht werden. Darüber hinaus können Bußgelder drohen, wenn die Wegereinigungspflicht laut kommunaler Satzung nicht eingehalten wird. Ein regelmäßiger Blick in die örtlichen Vorschriften hilft, solche Risiken zu vermeiden.