In Deutschland sind Grundstückseigentümer und Vermieter gesetzlich verpflichtet, Gehwege vor ihrem Grundstück schnee- und eisfrei zu halten. Diese Verkehrssicherungspflicht kann an einen Schneeräumdienst übertragen werden, wodurch rechtliche Risiken bei Unfällen durch Glätte oder Schnee minimiert werden.