In vielen Regionen gelten spezifische Vorschriften für den Baumschnitt, insbesondere zum Schutz von Vögeln und anderen Tieren, die in Bäumen nisten. In Deutschland ist es beispielsweise gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz verboten, Bäume zwischen dem 1. März und dem 30. September stark zurückzuschneiden oder zu fällen, um brütende Vögel nicht zu stören. Ausnahmegenehmigungen können jedoch bei Gefährdung oder dringenden Arbeiten eingeholt werden. Es ist ratsam, sich vor Ort über die geltenden Regelungen zu informieren.
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