In Mietverhältnissen ist die Wegereinigung häufig ein Streitpunkt. Es ist wichtig, die entsprechenden Regelungen im Mietvertrag oder in der Hausordnung genau zu prüfen. In manchen Fällen wird die Reinigungspflicht auf die Mieter übertragen, in anderen bleibt sie beim Vermieter. Klare Absprachen und ein schriftlicher Plan zur Organisation der Reinigung können Missverständnisse vermeiden. Sollte ein externer Dienstleister beauftragt werden, kann die damit verbundene Gebühr als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.
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