Ja, die Kosten für die Treppenhausreinigung können als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt sowohl für Mieter, die über die Nebenkostenabrechnung anteilig für die Reinigung zahlen, als auch für Eigentümer. Es ist wichtig, die Rechnung der Reinigungsfirma gut aufzubewahren, da diese beim Finanzamt eingereicht werden muss. In Hamburg kann dies eine attraktive Möglichkeit sein, die Kosten zu reduzieren.
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