Die Genehmigungspflicht hängt von der Höhe und der Position des Sichtschutzes ab. In Hamburg gelten bestimmte Vorschriften, die beachtet werden müssen. Sichtschutzelemente bis zu einer Höhe von 1,80 m sind in der Regel genehmigungsfrei, sofern sie sich auf dem eigenen Grundstück befinden. Unser Team von Haus&Garten unterstützt Sie gerne bei der Klärung rechtlicher Fragen.