Eisbeseitigung in Hamburg

Damit Passanten und Fußgänger nicht ausrutschen und sich verletzen müssen an das Grundstück angrenzende öffentliche Gehwege schnee- und eisfrei gehalten werden. Im Winter gehört die Schnee- und Eisbeseitigung oder auch Räum- und Streupflicht zu den unabwendbaren Pflichten von Hauseigentümern und Mietern, denn laut Gesetzgeber müssen von 7 Uhr morgens bis 21 Uhr abends die Gehwege ohne Gefahr passierbar sein. Sollte die Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt werden und jemand auf Ihrem nicht geräumten Gehweg zu Schaden kommen, haftet der Haus- oder Grundstückseigentümer womöglich für aufgetretene Schäden. Vor allem wenn Menschen sich auf Ihren Wegen verletzen, kann es für Sie sehr teuer werden. Gerichtsprozesse und entsprechender Ärger sind die Folgen.

Sie suchen einen zuverlässigen Partner für die professionelle Eis- und Schneebeseitigung in Hamburg?

Sie sind bei uns genau an der richtigen Stelle. Nutzen Sie die Expertise eines erfahrenen Dienstleisters für Schnee- und Eisbeseitigung, der die Ihnen übertragenen Räumungsarbeiten prompt, sorgfältig und nach Ihren Wünschen erledigt. Zögern Sie nicht und fordern Sie umgehend ein unverbindliches und individuelles Angebot an. Wir versprechen Ihnen eine schnelle Rückmeldung. Hand darauf!

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Räum- und Streupflichten in Hamburg

Schnee- und Eisbeseitigung mit Schneeschaufel

Welcher Mieter oder Immobilienbesitzer kennt dieses Problem in der kalten Jahreszeit nicht? Die Temperaturen klettern ins Minus, erste Schneeflocken fallen und die Zeit des Winterdienstes ist gekommen – eine aufwendige und körperlich anstrengende Pflicht. Die gesetzlichen Verpflichtungen können für Mieter und Immobilieneigentümer bisweilen frühes Aufstehen und eine besondere Form des Frühsports zur Folge haben. Der Winter stellt Hauseigentümern und Mietern immer vor besonderen Herausforderungen. Nicht nur für Berufstätige und ältere Menschen kann dies eine ziemliche Belastung bedeuten. Doch was machen, wenn man der Streu- und Räumungspflicht aus zeitlichen, beruflichen oder gesundheitlichen Gründen nicht nachkommen kann? Abhilfe schafft da unser kompetenter Winterdienst.

Unsere Leistungen zu Ihren Diensten

Wir können nicht alles, aber was wir machen, das können wir: Gärten pflegen, Treppenhäuser reinigen, Wege von Schnee und Eis befreien oder auch kleinere Mängel beseitigen.

Objektbetreuung

vom feinsten!

Unverbindliches Angebot

Unsere Angebote sind für Sie stets unverbindlich. Sie sind nach Erhalt eines Angebots nicht verpflichtet, diese anzunehmen. Nach Absprache erstellen wir dieses auch gerne schriftlich für Sie.

Kostenlose Besichtigung

Begehungen vor Ort sind für Kalkulation und Ausführung oftmals unausweichlich. In Hamburg und Umgebung kommen wir zu Ihnen, ohne das Kosten für Sie entstehen.

Rundum-Zufrieden-Service

Unser Sorglos-Programm stellt sicher, dass alle Arbeiten fachgerecht und für Sie zufriendstellend ausgeführt werden.

Unser Winterdienst sorgt in Hamburg für freie Straßen und Wege

Die anspruchsvolle Aufgabe der Schnee- und Eisbeseitigung nehmen wir Ihnen in Hamburg und Umgebung gerne ab. Die rechtzeitige Gewährleistung der Verkehrssicherheit hat für uns oberste Priorität. Wir rücken der weißen Pracht jederzeit zu Leibe. Von Gehwegen, Zufahrtsstraßen und Parkplätzen – Unsere professionelle Schnee- und Eisbeseitigung erfolgt manuell oder maschinell, jeweils abhängig von der Größe der zu bearbeitenden Räumungsfläche. Wir schippen, schieben und räumen Schnee, streuen Winterstreu und beseitigen zudem Eis und entsorgen liegengebliebenen Streugut. Je nach Witterung erledigen wir Ihren Winterdienst schnell, sauber und innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist. Und auch bei Dauerschnee und Dauerglätte sind wir am Tage, Nachts und an Sonn- und Feiertagen für Sie da! Wir sorgen für eine zuverlässige Reinigung, Schneeräumung und die Eisbeseitigung Ihrer öffentlichen Verkehrsflächen, damit Ihre Mobilität und Sicherheit auch im Winter gewährleistet ist. Dabei richten wir unsere Tätigkeiten an den gültigen Bestimmungen der Gemeindesatzung sowie der gültigen Winterdienstordnung.

Eisbeseitigung auf Hamburgs Straßen und Wegen

Wir räumen, streuen und entsorgen Streugut

Schnee- und Eisbeseitigung in Hamburg mit Schneeschieber

Mit uns als kompetenten Partner haben Sie eine gute Entscheidung getroffen, denn wir übernehmen nicht nur die fachgerechte Schnee- und Eisbeseitigung von Geh- und Radwegen, Parkplätzen, Industrieanlagen, Dächern, privaten Wohn- und Mietshäusern und Geschäften, sondern übernehmen auch das Haftungsrisiko an das jeder Haus- und Grundstücksbesitzer gesetzlich gebunden ist. Durch unsere langjährige Erfahrung, unser hochmotiviertes Fachpersonal und eine perfekte Organisation gewährleisten wir einen Service zu Ihrer vollsten Zufriedenheit. Neben dem Winterdienst in Hamburg und Umgebung sind wir zudem Ihr Ansprechpartner für sämtliche Tätigkeiten im Bereich Gartenpflege, Hausmeisterservice und Gebäudereinigung. Kontaktieren Sie uns auch für eine fachmännische Treppenhauspflege, Heckenschnitt und Rasenmähen und vielen weiteren Leistungen im Bereich Haus und Garten.

Starke Marken, starke Leistungen

Wir arbeiten ausschließlich mit Markenprodukte, um Ihnen in der Objektpflege, Objektreinigung und Objektbetreuung den besten Service zu bieten.

Die Eisbeseitigung kann wahlweise folgende Dienstleistungen beinhalten:

  • Eisbeseitigung
  • Eisglättebekämpfung
  • Entsorgung von Streugut
  • Glättebeseitigung
  • Haftpflichtübernahme
  • Kehrarbeiten
  • Kehrdienst
  • Räumdienst
  • Schneeabtransport
  • Schneebeseitigung
  • Schneeentfernung
  • Schneedienst
  • Schneeräumung
  • Schneeschieben
  • Schwarzräumung
  • Streudienst
  • Streugutbeseitigung
  • Weißräumung
  • Wetterüberwachung
  • Winterdienst
100%

HausmeisterausLeidenschaft

Unsere Eisbeseitigung kommt unter anderem an folgenden Orten zum Einsatz:

  • Einfahrten
  • Gehsteige
  • Gehwegen
  • Fahrbahnen
  • Fahrradwege
  • Fußgängerzonen
  • Höfe
  • Parkplätze
  • Straßen
  • Treppenanlagen
  • Zu- und Abfahrten

Wir beseitigen Eis unter anderem für:

  • Einkaufszentren
  • Gaststätten
  • Geschäfte
  • Gewerbebetriebe
  • Hotelbetriebe
  • Immobilienbesitzer
  • Industriebetriebe
  • Institutionen
  • Kindergärten
  • Krankenanstalten
  • Privathaushalte
  • Schulen
  • Seniorenheime
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